Ich persönlich finde das unverhältnismäßig, einen 500€+ Abschleppdienst zu rufen. Es wär was anderes, wenn das Fahrzeug eine Zufahrt behindert oder auf einem einer einizgen Person zugeordneten Parkplatz gestanden wäre.
Ich finde das nicht unverhältnismäßig.
In besonders beliebten Gehenden erlauben viele Parkplätze nur Kurzzeitparken. Wenn da dann plötzlich Langzeitparker stehen ist das Verkehrstechnisch wenig hilfreich.
Stell dir vor in der Kiss and Ride Zone am Flughafen stehen plötzlich Autos für 2h, um die Passagiere zum Gate zu bringen. Das wäre scheiße.
Allerdings würde ich nur abschleppen, wenn die Höchstparkdauer überschritten wird. Wenn nur zu wenig bezahlt wurde finde ich Abschleppen auch unverhältnismäßig.
Mein Bauchgefühl würde sagen, wenn die übliche Parkdauer mehrfach überschritten ist, ist eine Abschleppung sicher denkbar.
Bei einem Parkplatz mit 3 Stunden üblicher Parkdauer kann man meiner Meinung nach nicht eine Stunde nach Überschreibung den Abschleppwagen rufen. Aber am darauffolgenden Tag …von mir aus.
Klar, wer am Bahnhof oder Flughafen sein Auto eine Stunde in der Drop-off Zone stehen lässt braucht sich nicht wundern, wenn er es nicht wiederfindet.
Vor allem, dass der Parkplatzbetreiber gar keine Frist abwarten muss, bis er ein Abschleppunternehmen bestellt, finde ich schon übertrieben.
Wie lange sollte denn deiner Meinung nach so eine Frist sein?
Vielleicht einen Tag, wenn die Höchstparkdauer selbst nur ein Tag ist, jedenfalls etwas, das sich anteilig an der Höchstparkdauer orientiert, wenn es nur darum geht, dass der Parkschein abgelaufen ist, das Auto also nicht z.B. unbefugt auf einem vermieteten Parkplatz abgestellt wurde.
Zukünftig reißt dann auch der Stromversorger genau in der Sekunde, an dem die Zahlungsfrist der Monatsrechnung verstreicht einfach den Zähler aus dem Kasten.


