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    15 days ago

    Diese Schilder gelten nach StVO erstmal nur für Kraftfahrzeuge.

    Nein, die Schilder (§ 41 StVO, Zeichen 274) gelten für alle Verkehrsteilnehmer bzw. Fahrzeuge gleichermaßen.
    Generelle Tempolimits nach §3 StVO z.B. von 50 km/h innerorts gelten hingegen nur für Kraftfahrzeuge.