• Successful_Try543@feddit.org
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      16 days ago

      Diese Schilder gelten nach StVO erstmal nur für Kraftfahrzeuge.

      Nein, die Schilder (§ 41 StVO, Zeichen 274) gelten für alle Verkehrsteilnehmer bzw. Fahrzeuge gleichermaßen.
      Generelle Tempolimits nach §3 StVO z.B. von 50 km/h innerorts gelten hingegen nur für Kraftfahrzeuge.

    • polle@feddit.org
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      16 days ago

      Spielstraße gilt dann auch nicht fur Radler? /s Es braucht wohl nochmal ne Theorie Auffrischung für den Straßenverkehr.