Die Gemeinde Oberhaching plant den Einbau von drei Bodenschwellen, um die Geschwindigkeit rücksichtsloser Rennradfahrer zu drosseln. Anwohner und Fußgänger berichten von gefährlichen Situationen. Andernorts blickt man gespannt auf das Pilotprojekt.
Diese Schilder gelten nach StVO erstmal nur für Kraftfahrzeuge.
Nein, die Schilder (§ 41 StVO, Zeichen 274) gelten für alle Verkehrsteilnehmer bzw. Fahrzeuge gleichermaßen.
Generelle Tempolimits nach §3 StVO z.B. von 50 km/h innerorts gelten hingegen nur für Kraftfahrzeuge.
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Nein, die Schilder (§ 41 StVO, Zeichen 274) gelten für alle Verkehrsteilnehmer bzw. Fahrzeuge gleichermaßen.
Generelle Tempolimits nach §3 StVO z.B. von 50 km/h innerorts gelten hingegen nur für Kraftfahrzeuge.
Spielstraße gilt dann auch nicht fur Radler? /s Es braucht wohl nochmal ne Theorie Auffrischung für den Straßenverkehr.